Die Pauschalreiserichtlinie
Hotel Kaiserblick Künig GmbH & Co KG
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Hotel Kaiserblick Künig GmbH & Co KG trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt die Hotel Kaiserblick Künig GmbH & Co KG über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner/ihrer Insolvenz.
Alle Pauschalen verstehen sich in € (EUR) p. Person & angegebener Dauer inklusive unserer Kaiserblick-Genusspension, aller gesetzl. Steuern & Abgaben exkl. Ortstaxe, soweit nicht ausdrücklich etwas anders angeführt ist.
Wir bitten Sie zu beachten, dass die Nachmittagsjause ab 13.04.2023 nicht mehr Teil der Kaiserblick Genusspension sein wird. Selbstverständlich hat unser Restaurant mittags für Sie geöffnet und verwöhnt Sie mit leckeren À-la-carte-Gerichten (gegen Bezahlung).